Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen zu Aus- und Fortbildungsveranstaltungen beim Stadtsportbund Dresden e.V.
Folgende Lehrgänge der Aus-und Fortbildung bietet der Stadtsportbund Dresden e.V. an:
– Ausbildung zum sportartübergreifenden Übungsleiter C Breitensport bestehend aus:
Grundlehrgang sportartenübergreifend (31 LE)
weiterführender Lehrgang zur Übungsleiter C Breitensport Lizenz (90 LE)
Fortbildungen zur Verlängerung der ÜL C Breitensport Lizenz
Zulassung zur Ausbildung:
Voraussetzungen für die Zulassung zum Grundlehrgang:
grundsätzlich die Vollendung des 16. Lebensjahres
Voraussetzungen für die Zulassung zum weiterführenden ÜL-C Breitensport Lehrgang:
Vollendung des 16. Lebensjahres
Nachweis der erfolgreichen Absolvierung des Grundlehrganges (nicht älter als zwei Jahre)
Grundkenntnisse in der „Ersten Hilfe“ (Nachweis einer 9- stündigen „Erste Hilfe“ Ausbildung, der zum Zeitpunkt der Lizenzierung nicht älter als zwei Jahre sein darf)
Voraussetzungen für den Erhalt des Lizenzausweises der ersten Lizenzstufe:
die Anmeldung zur Ausbildung durch einen Verein des organisierten Sports im Landessportbund Sachsen e.V.
bzw. anderer Landessportbünde und –verbände oder einer entsprechenden Institution des Ausbildungsträgers
Die Lizenz der 1. Stufe (Übungsleiter-C Breitensport) kann frühestens nach Vollendung des 16. Lebensjahres erteilt werden,falls keine anderen gesetzlichen oder verbandlichen Bestimmungen eine Vergabe der Lizenz ab dem 18. Lebensjahr vorschreiben.
Anmeldung/Bestätigung:
Anmeldungen erfolgen ausschließlich über das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular (siehe Website). Jugendliche unter18 Jahren benötigen hierzu, wie auf dem Anmeldeformular vermerkt, die
Zustimmung durch die Unterschrift der Personensorgeberechtigten (i.d.R. Eltern).
Die Anmeldung wird in der Reihenfolge des Posteingangs bearbeitet. Es werden keine telefonischen, sondern nur schriftliche Anmeldungen (per Email –mit gescannter Unterschrift, per Fax, per Post) berücksichtigt.Eine schriftliche Rückinformation, dass die Anmeldung eingegangen ist, erfolgt nicht. Nur im Fall, dass ein Lehrgang bereits ausgebucht ist, wird der Teilnehmer darüber informiert – eine automatische Einbuchung in einen darauffolgenden Lehrgang wird nicht vorgenommen. Eine erneute Anmeldung muss vorgenommen werden. Die schriftliche Anmeldebestätigung/Einladung mit der Aufforderung zur Zahlung der Teilnahmegebühr erfolgt rund 6 Wochen vor Kursbeginn (per Post, per E-Mail, per Fax). Diese Bestätigung wird dem angemeldeten Teilnehmer direkt zugesandt. Ausgeschriebene Anmeldefristen sind für die angebotenen Lehrgänge zu beachten. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl behält sich der Ausrichter bis zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn das Recht der Absage der Veranstaltung vor. Alle bereits gemeldeten Teilnehmer werden schriftlich informiert.
Alle Mitglieder von Sportvereinen des KSBD sind im Rahmen der Sportversicherung mit der ARAG-Sportversicherung während des Kurses versichert. Der KSBD verpflichtet sich persönliche Daten nicht an Dritte weiterzugeben.
Teilnahmegebühr:
Die Teilnahmegebühr ist der Ausschreibung (Website) für den zutreffenden Lehrgang zu entnehmen. Die Teilnahmegebühr ist für den einzelnen Kurs nach Erhalt der Anmeldebestätigung / Einladung termingerecht zu überweisen. Die entsprechenden Angaben werden den Teilnehmern persönlich schriftlich mitgeteilt. Im Falle, dass der Verein die Teilnahmegebühr übernimmt, hat der Teilnehmer die Verantwortung, die Daten an den Verein weiter zu vermitteln, um eine fristgerechte Gebührenüberweisung zu gewährleisten. (Wir empfehlen eine direkte Überweisung vom Teilnehmer, welcher sich den Betrag vom Verein geltend machen kann.) Bei einer nicht termingerechten Überweisung der Gebühr behält sich der Ausrichter vor, die angemeldeten Personen aus dem Lehrgang zu streichen.
Stornierung:
Die Abmeldung zu einem Lehrgang ist in schriftlicher Form mitzuteilen. Bei Stornierung ab 3 Wochen bis 10Werktage vor Lehrgangsbeginn fallen 5 € Bearbeitungsgebühren an.
Bei kurzfristiger Stornierung ab 9 Werktage vor Lehrgangsbeginn oder bei völligem Fernbleiben am Kurs, fällt die komplette Höhe der Teilnahmegebühren als Ausfallentschädigung an.
Bei plötzlicher Krankheit ist der Krankenschein innerhalb 3 Tagen einzureichen per Post oder per Fax. Bei Vorlage eines Krankenscheins wird keine Gebühr erhoben.Programmänderungen (Ort; Termin; Inhalt) lassen sich nicht ausschließen. Sie können durch den Ausbildungsträger vorgenommen werden. Die Teilnehmer werden dementsprechend informiert.

Teilnahmebedingungen zu Vereinsschulungen beim Stadtsportbund Dresden e.V.
Der Stadtsportbund Dresden e.V. bietet seinen Mitgliedsvereinen verschiedene Schulungen zur vereinsinternen Fortbildung an.
Zulassung zur Schulung:
– Interesse termingerechte schriftliche Anmeldung über das jeweilige Antwortformular
– Eingang der Teilnahmegebühr (falls ausgeschrieben)
Anmeldung / Bestätigung:
Anmeldungen erfolgen ausschließlich über das vollständig ausgefüllte Antwortformular für Schulungen (siehe Homepage). Die Anmeldung wird in der Reihenfolge des Posteingangs bearbeitet.
Es werden keine telefonischen, sondernnur schriftliche Anmeldungen (per E-Mail mit eingescanntem Formular, per Fax, per Post) berücksichtigt.
Eine Anmeldebestätigung erfolgt in der Regel per E-Mail zeitnah nach Ihrem Anmeldeeingang. Diese Bestätigung wird dem angemeldeten Teilnehmer direkt zugesandt (Daten des Antwortformulars). Ausgeschriebene Anmeldefristen sind für die angebotenen Schulungen zu beachten. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl behält sich der Ausrichter das Recht vor bis eineWoche vor Schulungsbeginn die Veranstaltung abzusagen. Alle bereits gemeldeten Teilnehmer werden informiert. Alle Mitglieder von Sportvereinen des SSBD e.V. sind im Rahmen der
Sportversicherung mit der ARAG-Sportversicherung während der Schulung versichert. Der SSBD e.V. verpflichtet sich persönliche Daten nicht an Dritte weiterzugeben.
Teilnahmegebühr:
Die Teilnahmegebühr ist der zutreffenden Schulungsausschreibung zu entnehmen. Die Teilnahmegebühr (falls ausgeschrieben) wird je nach Zahlungsverfahren entweder für die einzelne Schulung direkt vom angegebenen Konto per Einzugsermächtigung eingezogen oder ist nach Erhalt der Anmeldebestätigung / Einladung termingerecht zu überweisen. Bei einer nicht termingerechten Begleichung der Gebühr behält sich der Ausrichter vor, die angemeldete Person von der Teilnehmerliste zu streichen.
Stornierung:
Die Abmeldung zu einer Schulung ist in schriftlicher Form bis 4 Wochen vor Schulungsbeginn möglich. Bei Stornierung ab 4 Wochen vor Schulungsbeginn oder bei völligem Fernbleiben an der Schulung, fällt die komplette Höhe der Teilnahmegebühr als Ausfallentschädigung an. Bei plötzlicher Krankheit ist der Krankenschein innerhalb 3 Tagen per Post oder per Fax einzureichen.
Bei Vorlage eines Krankenscheins wird keine Gebühr erhoben bzw. die erhobene Gebühr zurückerstattet.
Programmänderungen (Ort; Termin; Inhalt) lassen sich nicht ausschließen. Sie können durch den Ausbildungsträger vorgenommen werden. Die Teilnehmer werden dementsprechend informiert.
Darüber hinaus werden kurzfristige Änderungen über unsere Homepage veröffentlicht.
Wichtiger Hinweis: Teilnahmebedingungen zur Aus-und Fortbildung von Übungsleitern werden gesondert unter der Rubrik Teilnahmebedingungen Aus-und Fortbildung ausgewiesen.