Die Vergabe von Sportfördermitteln durch den Landessportbund Sachsen e. V. (LSBS) erfolgt auf der Grundlage des Zuwendungsvertrages zur Sportförderung zwischen dem LSBS und dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus und Sport (SMK).
Gegenüber dem LSBS müssen der Nachweis der Gemeinnützigkeit erbracht und die einschlägigen Projektkriterien erfüllt werden. Die Sportförderung wird auf der Grundlage eines Projektbudgetplanes für folgende Förderschwerpunkte und Sportprojekte realisiert:
I. Flächendeckende Breitensportentwicklung
• Breitensportentwicklung in Vereinen (Übungsleiter, Wettkämpfe, Trainingslager, Sportgeräte)
• Großsportgeräte
II. Flächendeckende Beratung und Angebote
• Vereinsentwicklung in Kreis- und Stadtsportbünden (Vereinsberatung, sportartübergreifende Aus- und Fortbildung von Übungsleitern, Kreis-, Kinder- und Jugendspiele, Kreisseniorensportspiele, Behindertensportfeste etc.)
• Verbandsentwicklung in Landesfachverbänden (sportartspezifische Aus- und Fortbildung von Übungsleitern sowie von
Kampf- und Schiedsrichtern, Wettkampfangebote etc.)
III. Entwicklung leistungssportlicher Talente
• Regelförderung
• Sportmedizinische Untersuchung
• Internatskostenbezuschussung